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UNTERSTÜTZER
WERDEN
Mit dem Unterstützerstatus sind Sie kein Mitglied. Dennoch gilt – mit Ausnahme von Wahl-, Antrags- und Personalvorschlagsrecht – für Unterstützer:
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Teilnahme an Versammlungen und Mitgliederparteitagen
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Rederecht
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Mitwirkungsmöglichkeiten in Fachgremien und Arbeitsgruppen
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Teilnahme an erweiterten Mitgliederbefragungen
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Regelmäßige Informationen
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Jederzeitiger Statuswechsel zum Parteimitglied möglich
Wir gehen davon aus, dass Unterstützer die politischen Ziele und Inhalte der LKR nicht nur teilen, sondern im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv an ihrer Verbreitung mitwirken.
Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre, keine bestehende Mitgliedschaft in einer anderen Partei, keine frühere Zugehörigkeit zu einer Partei oder Organisation, die zum Zeitpunkt Ihrer Mitgliedschaft vom Verfassungsschutz beobachtet wurde.
Anerkennung der Satzung der LKR.